Psychologische Psychotherapie kann von Ihrer Krankenkasse übernommen werden, wenn ein krankheitswertiges Geschehen vorliegt und die Therapie im Sinne einer Heilung und Besserung dieser Krankheit eingesetzt wird.
Im Rahmen der Abrechnung mit der Kassenärztlichen Vereinigung biete ich für Erwachsene Verhaltenstherapie und Tiefenpsychologische Therapie an.
Eine psychologische Beratung in Phasen der Persönlichkeitsentwicklung, Ehe- und Lebensberatung, Berufs- oder Schullaufbahnberatung, therapeutische Intervention bei Führerscheinentzug etc. sind keine kassenerstattungsfähige Leistungen.
Selbstverständlich können Sie diese Maßnahmen bei uns in Anspruch nehmen, wir müssen diese jedoch privat liquidieren.